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WICHTIG — Änderungen Lieferschwellen / One Stop Shop (OSS)

Sehr geehrte Damen und Herren, vorab, diese Nachricht ist keine steuer- oder rechtsberatende Tätigkeit. Wir haben am 08.06.2021 an einer umfangreichen Fortbildung zu dem Thema teilgenommen und sehen es als unsere Pflicht an unsere Kunden zu diesem sehr wichtigen Thema  (muss raus!) zu informieren. Zum 01.07.2021 gibt es eine wichtige Änderung zu den Lieferschwellen zur Belieferung von Endkunden in EU Ländern.
  • Bisher gab es pro EU Lieferland eine Lieferschwelle von mindestens EUR 35000,- pro Land, ab 01.07.2021 beträgt die Schwelle für alle EU Länder zusammen nur noch EUR 10000,-, aus organisatorischen Gründen kann auf die Schwelle verzichtet werden und die Rechnung ab dem ersten EUR im Landessteuersatz gestellt werden.
  • Bereits in Q1+Q2/2021 gelieferte Waren zählen in die EUR 10000,- mit hinein.
  • Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten der Umsatzsteuermeldung für die einzelnen EU Länder, entweder in jedem Land eine eigene Umsatzsteuer-ID inkl. Eines Fiskalvertreters oder den zum 01.4.2021 eingeführten „One Stop Shop“, kurz OSS
  • WICHTIG — es gibt nur entweder oder, in allen EU Länder in die man liefern möchte eine Umsatzsteuer-ID oder die Nutzung des OSS.
  • Wenn man sich für die Umsatzsteuer-ID Variante entscheidet muss ab dem ersten EUR in einem anderen EU Land eine Umsatzsteuer-ID vorhanden sein oder beantragt werden und die Rechnung mit der jeweiligen Landes Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  • Die Teilnahme am OSS erfordert eine Anmeldung, nach der Anmeldung muss vierteljährlich eine Meldung im Portal abgegeben werden, die jeweiligen Umsatzsteuern der EU Ländern werden an einer Stelle in Deutschland bezahlt
  • Von JTL Software gibt es noch keine Aussage, wir rechnen mit einer kurzfristigen Version um den 1.7.2021 herum die OSS abbildet, garantieren können wir das selbstverständlich nicht.
  • Für den OSS Start zum 1.7.2021 muss die Anmeldung zum OSS zwingend bis zum 30.06.2021 erfolgt sein
  • Für weitere Informationen wenden sie sich bitte schnellstmöglich an ihren Steuerberater
Sobald wir etwas von JTL Software zu diesem Thema in Erfahrung bringen werden wir Sie informieren.